AGBs Drucken
1. Allgemeines
1.1. Unsere Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Montagebedingungen gelten für alle auch in Zukunft abzuschließenden Geschäfte mit unseren Kunden. Vom Kunden vorgesehene Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch uns wirksam.
1.2. Der Liefervertrag kommt mit unserer schriftlichen Annahme des Kundenauftrages zustande.
1.3. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sowie schriftliche und mündliche Absprachen mit unseren Vertretern sind für uns erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
1.4 Fragen, technische Unterstützungen und Änderungen mittels Telefonhotline sind, soweit mit dem Kunden keine andersweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, entsprechend den gültigen Hotline-Technikerstundensätzen gebührenpflichtig.

2. Lieferung
2.1. Die Angaben im Anbot einschließlich von Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben werden von uns annähernd eingehalten.
2.2. Unabhängig von der vereinbarten Frachtkostenregelung geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Waren unser Lager verlassen haben.
2.3. Wünscht ein Kunde einen besonderen Abnahmetest, so sind wir hierzu bereit, wenn der Kunde hierfür die Kosten trägt.

3. Lieferfrist
3.1. Alle Liefertermine sind annähernd vereinbart. Die Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist übernehmen wir nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Geschäftsganges.
3.2. Die Folgen höherer Gewalt oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse bei uns oder unserem Lieferanten, z.B. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer oder Überschwemmung, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, entbinden uns von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und geben uns das Recht, weitere Lieferungen ohne Schadenersatzpflicht und ohne Nachlieferungspflicht einzustellen.
3.3. Allfällige Bewilligungen für die Installation oder den Betrieb unserer Waren hat der Kunde zu besorgen.

4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge vor.
4.2. Ist der Kunde gewerblicher Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die von uns gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder mit anderen Sachen zu vereinigen. Seine zukünftigen Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung an seine Abnehmer tritt er hiermit an uns ab. Die Abtretung der Forderungen des Käufers an uns soll vorläufig eine stille sein, d.h. den Abnehmern nicht mitgeteilt werden. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen bis auf weiteres ermächtigt, er ist aber nicht befugt, über die Forderung in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen. Wir behalten uns vor, die Ermächtigung zur Einziehung zu widerrufen und die Forderungen selbst einzuziehen. Wir sind in diesem Falle auch zur Verständigung der Abnehmer des Kunden berechtigt.
4.3. Die Zustimmung zur Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Vereinigung erlischt von selbst, sobald über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder das Vorverfahren eingeleitet wird.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Unsere Preise basieren auf den bei Anbotserstellung bestehenden Umständen, einschließlich der zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften. Ändern sich diese, so ändern sich entsprechend auch unsere Preise.
5.2. Die Rechnungsbeträge sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig und spesenfrei an und zahlbar.
5.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen.Die Zurückhaltung oder die Aufrechnung durch den Kunden aufgrund von Gegenansprechen welcher Art immer ist ausgeschlossen, ausgenommen solche, die rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt sind.

6.Gewährleistung, Haftung
6.1. Für allenfalls auftretende Mängel der gelieferten Ware kommen wir nach unserer Wahl durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung auf.
6.2. Wir haften für unseres eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, jedoch nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Für den Entgang von Gewinn aufgrund verzögerter oder mangelhafter Lieferung, für Nachteile durch dadurch verursachte Betriebsstörungen, für Transportkosten, die im Zusammenhang mit dem Austausch der mangelhaften gegen mangelfreie Ware entstehen, für allfällige Aus- und Einbaukosten sowie für die vom Abnehmer des Kunden gegen diesen erhobenen Ansprüche übernehmen wir auch bei grober Fahrlässigkeit keine Haftung. In jedem Fall ist unsere Haftung betraglich begrenzt auf den Wert des jeweiligen Auftrages des Kunden an uns.

7. Verschiedenes
7.1. Waren, die uns zur Reparatur, Verwahrung oder aus sonstigen Gründen übersandt werden, sind wir berechtigt freihändig zu veräußern, wenn der Kunde unserer zweimaligen Aufforderung mit eingeschriebenem Brief, die Ware abzuholen, nicht Folge leistet.
7.2. Als Gerichtsstand wir für beide Teile das sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart.
7.3. Alle Lieferverträge, die wir abschließen, sind aufgrund des österreichischen Rechts errichtet.
 

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